Geschäftsordnung
Stand: 03/2021
1. Leitgedanken des Vereins
Der neckarpiraten e.V. (im Folgenden: Der Verein) ist eine Eltern-Kind-Gruppe in Stuttgart-Bad Cannstatt, die im Jahr 2004 zur Betreuung von Kleinkindern im Alter von 12 Monaten bis 3 Jahren gegründet wurde. Seit Frühjahr 2007 werden in einer zusätzlichen Gruppe auch Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schulalter betreut. Seit dem Jahr 2011 existiert auch ein Schülerladen mit Schulkindern von 6 bis 12 Jahren.
Getragen wird der Verein von den Sorgeberechtigten, deren Kinder die Gruppen besuchen und von Personen, deren Kinder nicht bei den Neckarpiraten betreut werden (Fördermitglieder). In der Krippen- und in der Kindergartengruppe stehen je 20 Plätze zur Verfügung, ebenso sind im Schülerladen 20 Plätze vorhanden.
Der Verein finanziert sich über die Beiträge der Mitglieder sowie über Spenden. Die Einrichtung wird unterstützt durch das Jugendamt der Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg. Der Vereinscharakter bringt es mit sich, dass jedes Mitglied eine Aufgabe im Verein übernimmt.
Die spezielle Konzeption der Eltern-Kind-Gruppe verpflichtet die Sorgeberechtigten zu einem Eigeneinsatz und zu einer besonderen Verantwortung gegenüber der Gesamtgruppe. Im Gegenzugdazu sind die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie Einblick und Teilhabe am Gruppengeschehen wesentlich größer als in einem öffentlichen Kinderbetreuungsmodell.
2. Öffnungszeiten
Im Interesse des Kindes und der Gruppen sollen sowohl die Kindertagesstätte als auch der Schülerladen regelmäßig besucht werden.
Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der jährlich festgelegten Schließzeiten geöffnet.
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di – Do 8.00 Uhr – 16.30 Uhr
Fr 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Der Schülerladen ist von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der in dieser Ordnung vorgesehenen Schließzeiten geöffnet.
Öffnungszeiten während der Schulzeit: Mo – Fr 11.30 – 17.00 Uhr
Öffnungszeiten während der Schulferien: Mo – Fr 8.00 – 16.30 Uhr
Die Schließzeiten werden zum Jahresende für das darauffolgende Jahr in Absprache mit der Elternversammlung und der pädagogischen Leitung festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Ein zweiwöchiger Ferienblock fällt sowohl für die Kita als auch den Schülerladen in die Sommerferien und eine bis zwei Wochen liegen zwischen Weihnachten und Neujahr. Im Schülerladen kommt noch eine Woche in den Pfingstferien hinzu.
3. Aufnahmebedingungen / Aufnahmeverfahren
- Kindertagesstätte: Anmeldung im KiTS Portal der Stadt Stuttgart
- Ausfüllen und Abgabe eines Auskunftsbogens
- Die/der Wartelistebeauftragte nimmt bei Bedarf Kontakt mit den jeweiligen Sorgebe-rechtigten auf.
- Aufnahmekriterien:
a) Alter – Geschlecht
b) Geschwisterkinder
c) Alleinerziehende oder sozial Schwächere sollen proportional berücksichtigt werden
d) Bereitschaft zur Übernahme von Elterndiensten
Bewerber können einen halben Tag bis Tag in den Kindergruppen hospitieren. Über die Aufnahme entscheidet die Elternversammlung.
4. Aufnahmegebühr / Betreuungsgebühren / Vereinsbeitrag
Die Höhe der Aufnahmegebühr für die jeweilige Betreuungsgruppe (Kindergarten oder Schülerladen) wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Diese ist der Beitragsordnung zu entnehmen. Die Aufnahmegebühr ist mit Eintritt in den Verein auf das Vereinskonto der jeweiligen Betreuungsgruppe zu überweisen.
Der Vereinsbeitrag in Höhe von 20,- Euro ist am Monatsanfang, jedoch keinesfalls vor dem 1. eines Monats, ebenfalls auf das Vereinskonto der jeweiligen Betreuungsgruppe zu überweisen:
Vereinskonto Kita
neckarpiraten e.V.
BW-Bank Stuttgart
IBAN DE 4360 0501 0100 02979 995
Vereinskonto Hort
neckarpiraten e.V.
BW-Bank Stuttgart
IBAN DE29 6005 0101 0004 2997 38
Verwendungszweck einmalig „Aufnahmegebühr Familie Mustermann“ bzw. als Dauerauftrag „Vereinsgebühr Familie Mustermann“
Sollte das Platzangebot vor Eintritt des Kindes in den laufenden Betrieb durch den Verein zurückgezogen werden, werden alle Gebühren voll zurückerstattet. Wird das Platzangebot vor dem Anfangstermin von den Erziehungsberechtigten gekündigt, werden die Gebühren nur zurückerstattet, wenn dem Verein durch eine sofortige Wiederbesetzung kein finanzieller Nachteil entsteht.
Die Betreuungsgebühr ist grundsätzlich per Dauerauftrag am Monatsanfang, jedoch keinesfalls vor dem 1. eines Monats, auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
Betreuungskonto Kita
neckarpiraten e.V.
BW-Bank Stuttgart
IBAN DE39 6005 0101 0002 7595 86
Betreuungskonto Hort
neckarpiraten e.V.
BW-Bank Stuttgart
IBAN DE29 6005 0101 0004 2997 38
Verwendungszweck „Betreuungsgebühr Anna Mustermann“
Die Betreuungsgebühr für die Kita ist monatlich zu entrichten und wird jährlich in der Gebührenordnung Kita festgelegt.
Die Betreuungsgebühr für den Hort ist monatlich zu entrichten wird kurz vor Eintritts-beginn kommuniziert.
Die Betreuungsgebühren von Geschwisterkindern müssen grundsätzlich zusammen in einer Summe überwiesen werden mit dem Verwendungszweck „Betreuungsgebühren Anna, Peter und PaulMustermann“
5. Kündigung
Bei Kündigung des Betreuungsverhältnisses durch die Erziehungsberechtigten ist der Betrag für weitere drei Monate ab dem Folgemonat der Kündigung zu entrichten. Spricht die Mitgliederversammlung eine Kündigung aus, wird der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Kündigung fällig.
Die Mitgliederversammlung kann den Platz mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ausfolgenden Gründen kündigen:
- das Kind fehlt mindestens vier Wochen unentschuldigt,
- bei Nichtentrichtung der Betreuungsgebühr zwei Monate nach Fälligkeit,
- bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag inkl. Anhänge,
- bei Schließung der EKG.
Der schriftlichen Kündigung kann nur unverzüglich (maximal eine Woche nach Kenntnisnahme)widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich an den Vorstand zu richten
6. Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten haben an den Elternabenden teilzunehmen. Die Teilnahme ist not-wendig, um organisatorische und erzieherische Belange gemeinsam besprechen und abklären zu können. An Elternabenden werden gemeinsam die Elterndienste festgelegt sowie anfallende Arbeiten gleichmäßig auf alle Erziehungsberechtigten verteilt.
Kann ein Dienst aus besonderen Gründen nicht geleistet werden, muss die eingeteilte Person selbst für Ersatz sorgen.
Für Kochdienste ist die Teilnahme an einer Hygieneschulung des Gesundheitsamts notwendig.
Dem Verein muss bekannt sein, wo die Sorgeberechtigten persönlich oder telefonisch erreichbar sind. Wenn das Kind die Tagesstätte nicht besuchen kann oder von anderen Personen als den Er-ziehungsberechtigten geholt wird, ist dies vorher anzugeben.
Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, dem Kind die notwendigen Hilfen (medizinische, psychologische, pädagogische) mitwirkend zukommen zu lassen.
Elterngespräche dienen der Information der Sorgeberechtigten über die Entwicklung des Kindesund dem Austausch zwischen Sorgeberechtigten und Erzieher/innen. Die Gespräche finden regel-mäßig statt und werden individuell vereinbart.
7. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals der Kindertagesstätte beginnt und endet mit der jeweiligen Übergabe des Kindes. Die Aufsicht über die Kinder auf dem Hin- und Rückweg zur und von der EKG obliegt allein den Sorgeberechtigten. Der Übergabe des Kindes ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Beim Eintreffen in der Tagesstätte gilt grundsätzlich, dass die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkräfte beginnt, sobald sich die Sorgeberechtigten von ihrem Kind verabschiedet und dies vorab einer Fachkraft signalisiert hat. Beim Abholen übernehmen die Sorgeberechtigten von dem Moment an die Aufsichtspflicht, an dem sie sich ihrem Kind zeigen. Für den reibungslosen Übergang der Aufsichtspflichten haben beiden Seiten Sorge zu tragen. Die Aufsichtspflicht im Hort beginnt mit Erscheinen des Schulkindes in der Betreuungsstätte und endet mit Verlassen dieser bzw. nach Abholen eines Erziehungsberechtigten. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Sorgeberechtigten. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
8. Regelung in Krankheitsfällen
Regelungen für Krankheitsfälle sowie weitere Informationen zum Infektionsschutz sind in den jeweiligen Formularen zu finden, welche dem Betreuungsvertrag als Anlage beigelegt sind.
9. Ämter
Jede Familie übernimmt mindestens ein Amt. Die aktuellen Ämter ergeben sich aus der Ämterliste.
Die Übernahme eines Amtes sowie die eigenverantwortliche, pflichtbewusste Erledigung der Amtsaufgaben sind Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes und damit das Fortbestehen der Kindertagesstätte bzw. des Horts.
10. Essen
Biologisches und frisch zubereitetes Essen sind ein wichtiger Bestandteil unserer beiden Einrichtungen. Nach abgesprochenen Rezepten und einem monatlich festgelegten Kochplan bereiten Küchenhilfen für die Kinder das Mittagessen sowie eine Nachmittagsmahlzeit zu. Bei Krankheit oder Urlaub der Küchenhilfe übernehmen unsere BFDler oder Sorgeberechtigte den Kochdienst.
In der Kindertagesstätte dürfen die Kinder kein eigenes Essen mitbringen, im Hort ist dies erlaubt.
11. Verbindlichkeit
Diese Geschäftsordnung wird den Sorgeberechtigten bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag in ihrer jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt. Dadurch wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Tagesstätte und den Sorgeberechtigten begründet.